Unterrichtsausfall wird programmiert, Versprechungen nicht eingelöst
Mit Wut und Empörung hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Kreisverband Kleve auf die Kürzung der Mittel für den landesweiten Vertretungsunterricht an den Schulen reagiert: 24,85 Mio. €, ein Umfang von 500 Stellen, im Falle von Mutterschutz oder Krankheit werden eingespart.
„Damit leistet die Landesregierung einen Offenbarungseid, für neue Experimente ist kein Geld mehr vorhanden. Klar formuliert Frau Löhrmann das Ziel, im Personalhaushalt zu sparen. Wie soll dann Inklusion umgesetzt werden, wenn jetzt schon nicht genügend Lehrkräfte vorhanden sind?“ fragt Walter Seefluth von der GEW. Dabei wurde von der Landesregierung versprochen, bis 2015 keine Kürzungen vorzunehmen.
Der Kreis Kleve war in den vergangenen Jahren besonders an den Grundschulen immer unterbesetzt. Dies hat der Kreistag endlich mit einer entsprechenden Resolution bestätigt. „Geht es nach der Bezirksregierung, nimmt die Unterbesetzung der Grundschulen zu. Trotz 28 neuer Stellen an den Schulen wird der Unterricht gekürzt werden müssen“, prognostiziert die GEW. Denn die Pensionierungswelle hat auch den Kreis Kleve erreicht. Somit scheiden mehr Lehrer aus oder verlassen den Kreis, als eingestellt werden.
Dies muss auch das Schulministerium eingestehen. „Es kann zu Unterrichtsausfall kommen“, heißt es in einer Vorlage für den Schulausschuss des Landtages.
„Wer aber dies zugibt, kann schlechterdings nicht verlangen das ohnehin unterbesetzte Schulen mit Mehrarbeit planmäßige Kürzungen der Stellen ausgleichen sollen. Wann soll denn auch eine Grundschullehrkraft mit 28 Stunden Unterricht noch Überstunden leisten?“ bemerkt Walter Seefluth.
Außerdem: Nach dem Landesbeamtengesetz begründen Dienstausfälle infolge personeller Unterbesetzung keine Mehrarbeit!
Die GEW hat daher auf ihrer Webseite, gew-kleve.de, ein entsprechendes Schreiben eingestellt, mit dem sich die Lehrkräfte gegen die Anordnung von Mehrarbeit wehren können.
Weitere Einsparungen nimmt die Landesregierung auch bei schon genehmigten Altersteilzeitverträgen vor: Wer nach dem 1.8.13, also in der Regel ab dem 1.2.14 in die Freistellungsphase geht, muss nacharbeiten oder Abschläge hinnehmen.
„Nicht umsonst wird Frau Kraft als „Lügen-Hanni“ bezeichnet, Versprechungen werden immer weniger eingehalten. Die Vertauensbasis zu den Landesbeschäftigten und Gewerkschaften ist mehr als gestört. Es bedarf dringender vertrauensbildender Maßnahmen insbesondere der Kommunikation im Schulbereich, wenn die anstehenden Reformen wirksam umgesetzt und nicht zu einem Disaster führen sollen“, fordert Seefluth abschließend.