Umwandlung von Bekenntnisschulen erleichtert

Im Dezember haben die Regierungsfraktionen, SPD und Grüne, eine Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht, die eine Umwandlung von Bekenntnisschulen erleichtern soll. Eine Anhörung zu dem Thema wird in dieser Woche durchgeführt. Die bisher auch von den Kirchen vorgelegten Stellungnahmen stimmen der Gesetzesvorlage zu. So wird die Änderung zum kommenden Schuljahr 2015/16 in Kraft treten. „Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)im Kreisverband Kleve  begrüßt das Einvernehmen besonders mit den Kirchen ausdrücklich. So ist eine Schulentwicklung vor Ort ohne Konflikte möglich. Ein „Schulkampf“ um den Erhalt der Bekenntnisschulen kann so vermieden werden“, äußert sich Walter Seefluth von der GEW zufrieden über den Kompromiss.

Zwei Drittel der 55 Grundschulen im Kreis Kleve sind katholische Bekenntnisschulen(KGS). Ähnlich wie die 18 Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) sind es staatliche Schulen. Sie werden genauso vom Land finanziert und stehen nicht in einer privaten Trägerschaft einer Kirche. In den GGS wird „auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Anschauungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“  In den KGS geschieht dies allein auf den Grundlagen des katholischen Bekenntnisses. Gibt es in einer Gemeinde  keine Gemeinschaftsschule und nur eine KGS besteht für die bekenntnisfremden Schüler ein Minderheitenschutz. Viele katholische Grundschulen befinden sich in den Ortsteilen der kreisangehörigen  Städte. „Hier wäre es im Sinne eines umfassenden Inklusionsverständnisses sicherlich wünschenswert, dass jedes Kind eine wohnortnahe Einrichtung besuchen kann. Religiöse Gründe dürfen dies nicht verhindern. Denn immer noch müssen sich die Eltern verpflichten, ihr Kind im Sinne des katholischen Bekenntnisses unterrichten zu lassen“, begründet die GEW ihre Haltung. Die Schulen sollten darum von den Erleichterungen zur Umwandlung Gebrauch machen. „Bereits ein Zehntel, bisher ein Fünftel, der Eltern oder der Schulträger können nun den Antrag stellen. Eine Zustimmung von mehr als der Hälfte, bisher zwei Drittel, genügt“, erklärt Seefluth die neuen Regeln.

Eine weitere Änderung betrifft die Lehrer. „Bisher mussten sie dem katholischen Bekenntnis angehören, nun können sie zur Sicherung des Unterrichts bis auf die Schulleiterin oder den Schulleiter nicht-Katholisch sein. Sie müssen aber bereit sein, im Sinne  dieses Glaubens zu unterrichten“, geht die GEW auf die weiteren Änderungen ein. Zuletzt wurden im Kreis Kleve die Martinusschule in Rheurdt und die Karl-Leisner- Schule in Kleve in eine GGS umgewandelt. „Wir würden uns freuen, wenn im Sinne der Inklusion, weitere Schulen diesen Schritt gehen würden. Spätestens wenn  bei der Schüler- oder Lehrerschaft mehr als 30 Prozent nicht-katholisch sind, sollte dieses Verfahren ehrlicherweise eingeleitet werden“, wünscht sich Seefluth eine Schulentwicklung in diese Richtung.

Die weiterführenden Schulen im Kreis sind von der Gesetzesnovelle nicht betroffen. „Die beiden katholischen Hauptschulen in Kalkar und Geldern laufen aus. Gymnasien, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen in staatlicher Trägerschaft waren schon immer religiös und weltanschaulich neutral“, verweist der GEW-Sprecher auf die Gesetzeslage.

Gesetzentwurf Bekenntnisschule