Land bei Altersteilzeit vertragsbrüchig
„Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten! Auf diesen alten Rechtsgrundsatz haben auch jene Lehrkräfte im Kreis Kleve vertraut, die einen Vertrag mit dem Land NRW über die Altersteilzeit abgeschlossen haben. Mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz hat das Land die Konditionen einseitig zulasten der Beamten verschlechtert.
„Statt in die vertraglich zugesicherte Freistellungsphase gehen zu können, wird die Arbeitsphase verlängert oder die zu erbringende Leistung einfach erhöht“, erklärt Walter Seefluth von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Für die Altersteilzeit erbringt eine Lehrperson nämlich eine bestimmte Arbeitszeit, die mit der Freistellungsphase verrechnet wird.
Für alle Lehrkräfte, die nach dem 1.8.13 voll vom Dienst freigestellt werden, wird nun eine Verlängerung der Arbeitsphase verlangt. Wer dies nicht tut, bekommt einen Versorgungsabschlag, also weniger Geld.
In diesen Tagen werden die Betroffenen Post von der Bezirksregierung Düsseldorf bekommen. Darin werden sie aufgefordert, zu entscheiden, wie sie verfahren wollen.
Die GEW fordert dazu auf, sich vorher Rat zu holen.
„In jedem Fall sollten diese Lehrkräfte unter Hinweis auf das Schreiben kurzfristig zu erstellende Vergleichsberechnungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung anzufordern. Die Bezirksregierung sollte gebeten werden, mögliche Verteilungen der Nacharbeit darzustellen“, rät Walter Seefluth. Nur wenn diese Daten vorliegen, kann eine sachgemäße Entscheidung getroffen werden.
„In jedem Fall wird die GEW durch Musterklagen eine Klärung herbeiführen, ob ein solcher Rechtsbruch überhaupt statthaft ist. Mitglieder genießen Rechtsschutz“, weist Seefluth auf die Reaktion seiner Gewerkschaft auf das Verhalten der Landesregierung hin.