Kleine Klassen bei Inklusion umsetzen

Nun ist es heraus, für die Umsetzung der Inklusion gibt es jetzt eine gesetzliche Grundlage. Dieses Gesetz enttäuscht aber alle, die sich Standards versprochen haben: z. B. Begrenzung der Klassengröße auf 20 Kinder, Besetzung mit 2 Lehrkräften (Förderschul- und Grundschullehrerin), höchstens 5 Kinder mit festgestelltem Förderbedarf.

Ganz im Gegenteil: Die Landesregierung stellt in der Beantwortung auf eine Anfrage der CDU fest: Guter Unterricht ist gemeinsamer Unterricht und die Klassengröße nicht entscheidend bei der individuellen Förderung.

Also sind auch 29 Kinder davon 10 mit Förderbedarf im Lernen, Sprache und emotionaler und sozialer Erziehung für nur eine Lehrkraft möglich, es braucht ja nur „guten“ Unterricht. Zu Recht fragt die CDU: „Welche Vorstellungen hat die Landesregierung von der Qualität schulischer Inklusion?“ 

„Diese Frage müssen sich ebenfalls die Kommunen des Kreises Kleve stellen, denn wenn das Land nichts tut, sollten die Gemeinden vor Ort handeln“, fordert Walter Seefluth von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Dabei entwirft die GEW folgendes Modell: Da nicht die Anzahl der Klassen, sondern die Schülerzahl maßgebend für den Lehrerbedarf in einer Gemeinde ist, müssen die Klassen im Durchschnitt 23 Schüler umfassen. Diese Richtzahl von 23 gilt für alle Grundschulen in einem Gemeindegebiet. „Würde man also eine GU-Klasse auf 20 Kinder beschränken, müsste eine andere Klasse mit Schülern ohne Förderbedarf von 26 Kindern gebildet werden“, erklärt Walter Seefluth die Entscheidungsmöglichkeiten für die Kommunen. Eine solche Steuerung sollte bereits bei der Schulaufnahme beginnen. Dies setzt voraus, dass sich die Schulverwaltungsbeamten besonders der Städte Kleve, Emmerich, Goch, Kevelaer und Geldern mit den Schulleitungen zusammensetzen und gemeinsam planen. „In diesem Zusammenhang würde auch ein Inklusionsplan für den Kreis Kleve helfen. Dort könnte eine entsprechende Handlungsempfehlung ausgesprochen werden“, schlägt Seefluth die Unterstützung durch den Kreis und seine Inklusionsbeauftragte vor.

Dass diese Maßnahmen sinnvoll sein können, belegen entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen. „Kleine Klassen haben besonders bei sozial benachteiligten oder schwierigen Schülern erheblichen Einfluss auf den Lernerfolg, besonders wirksam sind sie am Schulanfang“, fasst Seefluth diese Ergebnisse zusammen.

„Wenn NRW mit den fast größten Klassen in Deutschland in der Bildung nicht noch weiter abgehängt werden will, muss etwas geschehen. Da die Landesregierung keine Standards vorgibt, sollten die Kommunen und der Kreis Kleve ihre Möglichkeiten ausschöpfen und die Umsetzung der Inklusion in kleineren Klassen kreativ gestalten“, schließt Seefluth seine Ausführungen ab.