Kein „Gemeinsames Lernen“ an den Gymnasien im Kreis Kleve?
Im November veröffentlichte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das „Bochumer Memorandum“. Anhand von 10 Indikatoren wird darin die Effektivität des Bildungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft. Das Ergebnis fiel „ernüchternd“ aus: Kaum ein Ziel wurde erreicht. Dabei wurden von der Kita über die Sitzenbleiber- und Abiturquote bis zu der Schaffung von Ausbildungsplätzen verschiedene Bereiche untersucht.Der „Ausbau des inklusiven Schulsystems“ in NRW ist einer der 10 Punkte, die begutachtet wurden. Es wurde festgestellt, dass nach der Grundschulzeit hauptsächlich an Haupt- und in der Folge an Sekundar- oder Gesamtschulen das „Gemeinsame Lernen“ angeboten wird. An den Gymnasien des Landes liegt der Satz bei lediglich 1,2 %.
Die GEW im Kreis Kleve hat diese Zahlen mit denen vor Ort verglichen. „Ausweislich der Zahlen des Bildungsbüros vom September 2014 wurde kein Kind mit Beeinträchtigungen in diesem Schuljahr in die Klasse 5 eines Gymnasiums aufgenommen. In den fünften Klassen aller Gymnasien im Kreis findet kein „Gemeinsames Lernen“ statt. Das ist ebenso ernüchternd wie das Ergebnis im Land“, stellt Walter Seefluth vom Vorstand der GEW enttäuscht fest. Während in NRW 840 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in 91 Gymnasien beschult werden, sind es im Kreisgebiet 5; je 1 am Friedrich-Spee in Geldern, Freiherr-vom-Stein in Kleve, Haus Aspel in Rees und 2 in Willibrord in Emmerich.
Im
Sekundarbereich tragen somit die Hauptschulen mit 236 Schülern sowie die
Sekundarschulen mit 115, gefolgt von 78 an den Gesamt- und 54 an den Realschulen
zum „Gemeinsamen Lernen“ bei. „Wer
dazu noch berücksichtigt, dass die Lehrkräfte dieser Schulformen auch die
Migranten- und Flüchtlingskinder unterrichten müssen, kann sicherlich
einsehen, dass hier eine gerechtere Lösung herbeigeführt werden muss. Es darf
keine Exklusion in der Inklusion geben“, fordert Seefluth Land, Kreis und
Kommunen sowie die Lehrkräfte der Gymnasien zu einem gemeinsamen Handeln auf.
„Es gilt, dass ein Kind im Rollstuhl sicherlich beeinträchtigt ist. Aber wenn ihm mit einer Empfehlung für das Gymnasium diese Schulform verwehrt wird, wird es behindert“, begründet die GEW ihre Aufforderung zu einem veränderten Bewusstsein. Dies gilt ebenso für die Beschulung von Migranten- und Flüchtlingskindern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Hier ist es nötig, dass die Bildungspotenziale entdeckt werden. Fehlende Deutschkenntnisse dürfen nicht zu einem Bildungsweg in die Sackgasse mit anschließender Arbeitslosigkeit führen. Mit einem Kommunalen Integrationszentrum könnte Abhilfe geschaffen werden. „Menschen sind nicht behindert, höchstens beeinträchtigt, aber sie werden behindert, wenn sie ihre Möglichkeiten nicht ausschöpfen können. Mit dieser gemeinsamen Wertebasis sollte es möglich sein, die aufgezeigte Problemlage zu lösen. Vorschläge für ein Handlungskonzept liegen vor, Taten sollten folgen“, hofft Seefluth auf eine positive Veränderung nicht nur an den Gymnasien.
Handreichung sonderpäd. Förderung im Kreis Kleve
dazu auch: NRZ-Artikel vom 13.01.2015