Bekenntnisgrundschulen bei Inklusion noch zeitgemäß?
Im Landtag, im Kreis und seinen Gemeinden wird heftig über die Umsetzung der Inklusion, des gemeinsamen Lernens aller Kinder unabhängig von Religion, Hautfarbe, Behinderung oder Herkunft diskutiert. Aber in der Hälfte der Gemeinden des Kreises Kleve (Kalkar, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze) gibt es allein katholische Bekenntnisgrundschulen, hier genießen andere Religionen nur ein Minderheitenrecht. „Hier hätte ich mir seitens der Landesregierung mehr Aktivität erwünscht, wenn es mit der Inklusion wirklich ernst gemeint ist. Denn die Bekenntnisschulen widersprechen einem inklusiven Schulsystem“, meint Walter Seefluth von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zumindest eine Vereinfachung des Umwandlungsverfahrens hat die GEW erwartet, dies hätte keinen Cent gekostet.
Denn wenn Eltern ihre Kinder in den anderen 8 Gemeinden (Bedburg-Hau 50 %, Emmerich 50 %, Geldern 71 %, Goch 20 %, Issum 50 %, Kleve 56 %, Kranenburg 50 %, Rees 33 % Anteil katholischer Bekenntnisgrundschulen) anmelden wollen, müssen sie eine wesentliche Verpflichtung eingehen: Die Schüler werden im katholischen Bekenntnis unterrichtet, sie haben kein Recht auf z. B. evangelischen Religionsunterricht. „Aus diesem Grunde sind die Grundschulen mit Gemeinsamem Unterricht meistens Gemeinschaftsschulen, wie in Bedburg-Hau, Geldern oder Emmerich“, erklärt Dagmar Wintjens vom Vorstandsteam der GEW. Die Gemeinschaftsgrundschulen müssen alle Kinder aufnehmen, die Bekenntnisschulen können ihre Schülerschaft so regulieren, selbst wenn die Eltern auf die Verpflichtung eingehen.
Weitere Probleme tauchen auf, wenn es um die Besetzung der Lehrer- oder Schulleiterstellen geht. Es können nur Lehrkräfte des katholischen Bekenntnisses an diesen Schulen eingestellt werden. „Fast die Hälfte der Bewerberinnen können sich darum nicht schulscharf bewerben, nicht katholische Lehrkräfte dürfen auch nicht dorthin versetzt werden. Dies ist ein weitere Ursache für die mangelhafte Besetzung besonders in den Schulleitungen des Kreises,“ stellt Wintjens fest.
Eltern können handeln
Die Eltern haben es selbst in der Hand, die Schulen umzuwandeln und damit für eine Verbesserung zu sorgen. „Auf Antrag von einem Fünftel (20 %) der Eltern einer Schule muss über die Umwandlung abgestimmt werden. Wenn zwei Drittel der Eltern wollen, muss die Umwandlung durchgeführt werden“, verweist Anja Oster von der GEW auf das Verfahren.
Zuletzt wurden diese mühseligen Modalitäten erfolgreich an der Karl-Leisner Schule in Kleve umgesetzt. Dort hat die GU-Schule die entsprechenden Konsequenzen gezogen und eine Gemeinschaftsschule errichtet. „Wir möchten weitere Schulen auffordern, diesem Beispiel zu folgen. Denn gerade in Bekenntnisschulen mit mehr als 20 % nicht-katholischem Anteil müsste dies der richtige Schritt für die Zukunft in einem inklusiven System sein“, mahnen die Gewerkschafter eine zeitgemäße Schule an.