Bitte kein „Schwarzer Peter“ Spiel um Inklusion!
Dass die Umsetzung der Inklusion auch im Kreis Kleve sehr schwierig ist, bleibt unbestritten. Genauso unbestritten muss die Notwendigkeit der Inklusion für unsere demokratische Gesellschaft sein, wenn ihre Werte von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit tatsächlich zählen.
Dies gilt auch für den Kreis Kleve! Wenn die beiden Landtagsabgeordneten der CDU, Frau Voßeler und Herr Dr. Bergmann, in einer Anfrage an die Landesregierung meinen, für die hiesige Schullandschaft gelten besondere Pläne oder andere Bedingungen als in Gesamt-NRW, irren sie. Jedes Landesgesetz, auch ein Schulrechtsänderungsgesetz, gilt hier wie anderswo im Land. Darauf muss sich der Kreis einstellen. Denn nach geltender Rechtslage drohen im Bereich der Förderschulen massive Schulschließungen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat ihre Forderungen an diesen Prozess der Landesregierung mitgeteilt: 20:2:5 lauten ihre Zahlen, wenn Inklusion im Schulbereich gelingen soll. In einer Klassengröße von maximal 20 Schülern müssen 2 Lehrkräfte, davon eine ausgebildete Sonderschullehrkraft, permanent vorhanden sein, wenn bis zu 5 Kindern mit Förderbedarf unterrichtet sollen. Daran richtet der GEW ihr Votum aus, wenn der Prozess in Richtung Inklusion gelingen soll. Förderschulen zu schließen, aber Fördermaßnahmen in den Regelschulen einsparen lehnt die GEW ab.
Die CDU hat der Inklusion zugestimmt, sie sollte ihn weiter kritisch mittragen, insbesondere in Bezug auf das Konnexitätsprinzip. Denn wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen. Letztlich sind Bund, Länder und Gemeinden betroffen.
Gleiches fordert die GEW vom Kreis mit seinen Gemeinden: Statt „Schwarzer Peter“ zu spielen, sollten ebenso klare Forderungen an das Land gestellt werden. Dies könnte mit einem kreisweiten Inklusionsplan geschehen, der die notwendigen Voraussetzungen hier vor Ort beschreibt:
Welche baulichen und sächlichen Investitionen sind notwendig?
Wie viele Integrationshelfer sind nötig?
Welcher Förderschulverbund soll errichtet werden?
Wie werden die Regelschulen gestützt?
Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Jugend-, Schul- und Sozialämtern geregelt werden?
Welche Rolle soll das „Regionale Bildungsbüro“ spielen?
Erst wenn der Kreis für sich diese und weitere Fragen in einem Inklusionsplan beantwortet hat, können entsprechende Forderungen an das Land gestellt und an diese Gelingensbedingungen geknüpft werden. Dann wissen auch Eltern, Lehrer und Schüler im Kreis, was vor gewollt ist. Nur den „Schwarzen Peter“ an die Schulen oder das Land weiter zu geben, ist nicht konstruktiv, wenn im Kreis und bei seinen Abgeordneten keine klaren Vorstellungen geäußert werden.
„Alles andere ist wenig hilfreich, wenn die Inklusion tatsächlich gewollt wird. Denn der Prozess muss beginnen, auch in kleinen Schritten und Teilbereichen, wenn nicht mehr finanziert werden kann. Sicherlich wird er mindestens über den Zeitraum einer Generation gehen. Aber die heutigen Kinder müssen erfahren, was als Ziel bis zu ihrem Elterndasein umgesetzt werden soll“, so Walter Seefluth von der GEW.