Nicht meckern, Hausaufgaben machen!

In Emmerich nehmen weite Teile der Kommunalpolitik mit Erstaunen zur Kenntnis, dass sie nicht frei über das Abstimmungsergebnis zur weiteren Gestaltung der Schullandschaft entscheiden können.

„Wenn Herr Ulrich und das Emmericher Schulverwaltungsamt die einschlägigen Schulgesetze und Vorschriften nicht lesen, ist das ihr Versäumnis. Dann haben sie die Hausaufgaben nicht gemacht und Vorwürfe an die Bezirksregierung Düsseldorf sind unangebracht“, stellt Walter Seefluth von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unmissverständlich fest.

Bereits am 10.5.13 hat die GEW in einer Pressemitteilung (auch veröffentlicht und nachzulesen unter gew-kleve.de) klar darauf verwiesen, dass der Stadtrat keinen Entscheidungsspielraum bezüglich der Errichtung einer Gesamtschule hat. Denn das Schulgesetz sagt § 78,4 eindeutig aus: „Sie (die Schulträger) sind verpflichtet, Schulen … zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht …“ Diese eindeutige Rechtslage war gegeben, als sich die Emmericher Eltern mit überwältigender Mehrheit nach einer Befragung für eine Gesamtschule entschieden und damit das entsprechende Bedürfnis geäußert haben.

Bei einem weiteren Verfahren sollten die Kommunalpolitiker den Rat der GEW annehmen. Das geplante Verfahren zur Aufnahme an den Emmericher Grundschulen ist rechtswidrig, der Kriterienkatalog entspricht nicht den Vorschriften. „Die vorrangige Aufnahme von katholischen Kindern an einer Bekenntnisgrundschule ist in den Verwaltungsvorschriften geregelt, da gibt es keine Spielräume“, erklärt Seefluth. Es heißt dort: „Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern.“  Weiter wird zu § 26 Schulgesetz kommentiert: „Der besondere Charakter der Bekenntnisschule darf nicht dadurch infrage gestellt werden, dass Eltern rechtsmissbräuchlich das Gesetz umgehen und aus anderen gründen etwaige Vorteile… in Anspruch nehmen wollen.“ Der vorgelegte Kriterienkatalog müsste also so geändert werden, dass die Religionszugehörigkeit an erster Stelle steht.

„Als Bildungsgewerkschaft können wir nur raten, Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Diese sollten jedem Schulverwaltungsamt vorliegen und auch den Ratsmitgliedern zugänglich sein. So lassen sich mögliche unnütze Klagen und Einsprüche vermeiden, wenn die Hausaufgaben gemacht sind “, empfiehlt die GEW.